Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 10. Oktober 2018

§1 – Geltungsbereich
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Alix Faßmann – Videojournalistin – durchgeführten Angebote, Leistungen und Aufträge.
1.2. Die AGB gelten mit dem Vertragsabschluss/der Auftragsvergabe des Kunden an Alix Faßmann – Videojournalistin – als vereinbart. Spätestens jedoch mit der Entgegennahme des Videomaterials.
1.3. Der Kunde kann den AGB schriftlich innerhalb von drei Werktagen nach Auftragsvergabe widersprechen. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Für Einzelproduktionen können diese jedoch, in zwingend notwendigen Fällen, angeglichen werden. Diese Änderungen müssen von Alix Faßmann – Videojournalistin – schriftlich anerkannt werden.
1.4. Die AGB gelten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung ausdrücklich auch für alle zukünftigen Aufträge. Es sei denn, es werden schriftlich abweichende Regelungen getroffen.

§2 – Vertragsschluss/Leistungserbringung
2.1. Angebote und Kostenvoranschläge von Alix Faßmann – Videojournalistin – sind unverbindlich, falls dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
2.2. Wird ein bereits bestätigter Auftrag storniert, so hat der Auftraggeber ein Ausfallhonorar an Alix Faßmann – Videojournalistin – zu entrichten.
2.2.1 Die Höhe des Ausfallhonorars ist wie folgt gestaffelt:
50 % der im Angebot aufgeführten Leistungen, sollte die Produktion nach Auftragsbestätigung aber länger als vierzehn Tage vor Produktionsbeginn abgesagt werden
75 % bei Absage zwischen vierzehn und sieben Tagen
100 % bei Absage weniger als sieben Tage vor Aufnahmetermin.
2.2.2 Die Kosten für die Postproduktion und die Anmietung von Technik anderer Dienstleister können evtl. auf Anfrage herausgenommen werden.
2.3. Falls der Zeitraum zwischen Auftragsvergabe und Drehtermin kürzer als 7 Tage ist, hat der Kunde die Stornierung spätestens 48 Stunden vor dem Drehtermin schriftlich einzureichen. Bei späteren Absagen hat der Kunde ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars an Alix Faßmann – Videojournalistin – zu entrichten.
2.4. Muss die Produktion am Drehtag aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die weder vom Kunden noch von Alix Faßmann – Videojournalistin – zu vertreten sind (z. B. Unwetter), abgebrochen werden, tragen Kunde und Alix Faßmann – Videojournalistin – die Kosten für einen Ersatz-Drehtag zu gleichen Teilen. Die Gesamtkosten steigern sich danach um 50 % des Zeithonorars entsprechend des vereinbarten Honorars.
2.6. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, die nicht durch Alix Faßmann – Videojournalistin – zu verantworten sind, trägt diese der Kunde. Alix Faßmann – Videojournalistin – wird diese sobald erkennbar anzeigen. Wird die geplante Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Alix Faßmann – Videojournalistin – nicht zu vertreten hatte, so ist durch den Kunden eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars/Pauschalhonorars zu erbringen.
2.7. Falls dem Auftraggeber vor Vertragsschluss Konzepte, Treatments, Drehbücher etc. überlassen werden, bleiben diesAe ausdrücklich körperliches und geistiges Eigentum von Alix Faßmann – Videojournalistin -. Sie dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Falls kein Vertrag zustande kommt, sind diese umgehend an Alix Faßmann – Videojournalistin – zurückzugeben bzw. zu löschen.
2.8. Der Kunde berechtigt Alix Faßmann – Videojournalistin – ausdrücklich in seinem Namen die Leistungen von Dritten einzukaufen, sobald diese für die Durchführung der Produktion notwendig sind.
2.9. Der Auftraggeber muss Mängel an den abgelieferten Bewegtbildaufnahmen innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung schriftlich anzeigen. Andernfalls gelten die Leistungen als vertragsgemäß abgenommen.

§3 – Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt nach Leistung aller Zahlungsansprüche von Alix Faßmann – Videojournalistin – das vollständige Nutzungsrecht am gelieferten Endprodukt. Es sei denn, dies wurde vertraglich anders vereinbart. Die Nutzungsrechte gehen ausschließlich auf den Kunden über. Er ist nicht berechtigt, diese ganz oder teilweise auf Dritte (z. B. Tochterunternehmen) zu übertragen.
3.2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Alix Faßmann – Videojournalistin – Bewegtbild-/Textmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziffer 1, Ziffer 5 und Ziffer 6 Urheberrechtsgesetz handelt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, das gelieferte Bewegtbild-/Textprodukt neu zu arrangieren. Dies bedarf ausdrücklich des schriftlichen Einverständnisses von Alix Faßmann – Videojournalistin – 
3.3. Insofern es der Produktionsrahmen nicht eindeutig ausschließt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, im Produkt einen Urhebervermerk (Abspann) zu zeigen.

§4 – Haftungsausschluss
4.1. Alix Faßmann – Videojournalistin – übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Kunde hat sich um die Abtretung eben dieser Rechte an ihn bereits vor dem Drehtermin zu kümmern.
4.2. Alix Faßmann – Videojournalistin – übernimmt keine Haftung für die Verwendung von Dritt-Material, das der Kunde bereitstellt. Für eine etwaige Abtretung der Rechte sorgt der Kunde rechtzeitig vor dem Drehtermin. Dies gilt ebenfalls für die Einholung von Drehgenehmigungen (öffentliche Orte etc.), insofern dies nicht vorab Alix Faßmann – Videojournalistin – übertragen wurde.
4.3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bewegtbild-/Textprodukts ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

§5 – Sonstiges
5.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
5.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB müssen vorab von beiden Seiten schriftlich vereinbart werden.
5.3. Salvatorische Klausel: Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sind, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen. Gegebenenfalls verpflichten sich Kunde und Alix Faßmann – Videojournalistin – die entsprechenden Punkte durch die wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommen.
5. 4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.